Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Abrechnung und Kostenpostionen sind für Jedermann transparent aus der 

"Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV)" 

ersichtlich. Die THW-Abrechnungsverordnung bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden. 

Das THW wird grundsätzlich immer auf Anforderung tätig. Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz zur Anwendung.

 

Aber wie immer gilt: Es sollte nicht die Kostenfrage im Vordergrund stehen, sondern die schnelle, effiziente und umfassende Hilfe der betroffenen Bevölkerung aus Notlagen. 

Ihr THW Ortsbeauftragter erstellt auf Anfrage auch gern eine unverbindliche Kostenkalkulation.

THW-AbrV zum Download