Arbeitgeber für die Gemeinschaft

Mehrmals am Tag heißt es irgendwo in Deutschland: Einsatz für das THW! Wann immer technische Hilfe benötigt wird, ist das THW vor Ort.

Dann muss sich das THW nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, sondern auch auf die Arbeitgeber. Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nun mal nicht auf den Feierabend.

Die meisten unserer Einsatzkräfte sind Arbeitnehmer. Ihre Arbeitgeber stellen sie für Einsätze und Weiterbildungen von der Arbeit frei. Auf diese Weise übernehmen die Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung. Mit Erfolg und Nutzen, auch für die Unternehmen.

Als Arbeitnehmer: motiviert, belastbar, gut ausgebildet

THW-Kräfte übernehmen Verantwortung und helfen damit Menschen in Not. Wer Einsätze durchsteht kapituliert nicht so leicht vor beruflichen Herausforderungen. THW-Angehörige übernehmen als Führungskräfte Verantwortung, gleichzeitig schweißt ein Einsatz die Gruppe als Teamplayer zusammen.

Beim THW werden solide handwerkliche Fähigkeiten geschult. Dabei ist „handwerklich“ nicht nur wörtlich zu verstehen: 

Neben Gabelstapler-Führerschein, Kettensägen-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kursen können unsere Einsatzkräfte ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen – völlig kostenlos. Mit großem Nutzen auch für die Arbeitgeber, die diese Fähigkeiten im Unternehmen nutzen können.

Immer mehr Fortbildungen innerhalb des THW werden von Trägern wie der IHK anerkannt. Ein Ehrenamt mit Doppelnutzen also. Für diejenigen die von THW-Helferinnen und Helfern in Notsituationen Hilfe bekommen und für die Arbeitgeber unserer Einsatzkräfte. Das Ehrenamt für Beruf und Freizeit.

100% THW - Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und stellen unsere Arbeitnehmer für Einsätze des THW frei:

Fragen und Antworten

Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?  

Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.

Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?  

Bei schulischen Lehrgängen werden die Termine in der Regel lange vorher bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Ausbildungsveranstaltungen und Übungen finden normalerweise nicht während der Arbeitszeit statt. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.

Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?  

Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.

Bekomme ich das Geld wieder? 

Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet. Entsprechende Antragsformulare gehen Ihnen automatisch zu.

Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?  

Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.

Und wo ist das alles rechtlich geregelt?  

Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.