Bei der Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen, für Tiere, Sachwerte oder Produktionsabläufe kommt es auf das kompetente und rechtzeitige Zusammenwirken der Gefahrenabwehrbehörden und Hilfeleistungsorganisationen an. Das ist nur möglich, wenn alle Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten.

Dazu gehört, dass die Gefahrenabwehrbehörden die einzelnen Hilfeleistungsorganisationen, ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten kennen und bei Bedarf unverzüglich zum Einsatzort rufen. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. 

Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden durch das THW nicht berührt. Das THW wird hier unterstützend im Rahmen der Amtshilfe tätig. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche 

Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch. 

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